IST MEIN VEREIN GUT VERSICHERT?
SBR gibt Überblick im Startpaket für Vereinsvorstände
it der Mitgliedschaft
im Sportbund Rhein-
land genießt ein
Verein automatisch
Versicherungsschutz
im Rahmen des Sportversicherungsver-
trages.
Der Sportbund Rheinland hat mit der
ARAG Sportversicherung für seine
Mitgliedsvereine einen Rahmenversi-
cherungsvertrag abgeschlossen, der
die wichtigsten Versicherungsrisiken
abdeckt. Der Sportversicherungsvertrag
beinhaltet eine Unfallversicherung, eine
Haftpflichtversicherung, eine D&O Ver-
sicherung, eine Vermögensschadenshaft-
pflichtversicherung, eine Rechtsschutz-
versicherung für bestimmte Fälle und eine
Vertrauensschadensversicherung. Die
Mitgliedsvereine des Sportbundes Rhein-
land zahlen mit der Beitragsrechnung an
den Sportbund Rheinland die Versiche-
rungsbeiträge für die ARAG Sportversi-
cherung. Die Pro-Kopf Beiträge liegen
derzeit bei einem erwachsenen Mitglied
bei 2,19 Euro, bei einem jugendlichen Mit-
glied von 15 bis 18 Jahren bei 1,95 Euro und
bei Kindern bei 0,46 Euro im Jahr.
Ob dieser Versicherungsschutz für den
einzelnen Mitgliedsverein ausreichend
ist oder weitere Versicherungen sinnvoll
sind, ist immer für jeden Verein individuell
zu prüfen. Der Sportversicherungsver-
trag deckt die wichtigsten Risiken ab, die
jeden Verein betreffen. Zusätzlich kann
es natürlich besondere Risiken geben,
die Vereine individuell versichern müs-
sen. Besonders trifft dies auf Vereine zu,
die eigene Immobilien und Sportanlagen
besitzen bzw. gepachtet haben. Zutreffen
kann die Notwendigkeit zusätzlicher Ver-
sicherungen auch auf Vereine, die hoch-
wertige Sportgeräte, z.B. Flugzeuge oder
Boote in Ihrem Besitz haben. In diesem
Fall muss der Verein individuell für einen
ausreichenden Versicherungsschutz bei-
spielsweise über eine Gebäudeversiche-
rung oder Inventarversicherung sorgen.
Sinnvoll kann unter Umständen auch der
Abschluss einer KfZ-Zusatzversicherung
sein, wenn beispielsweise Vereinsmitglie-
der ihre privaten Autos für Fahrten zu Aus-
wärtsspielen in erheblichem Umfang zur
Verfügung stellen. Vereine für deren Vor-
stände erhöhte Haftungsrisiken bestehen,
weil sie beispielsweise steuerpflichtig
sind oder in erheblichem Umfang Arbeit-
nehmer beschäftigen, sollten überprüfen,
ob die Versicherungssumme aus der im
Sportversicherungsvertrag enthaltenen
D&O Versicherung und Vermögensscha-
denshaftpflicht ausreichend ist oder
gegebenenfalls fakultativ aufgestockt
werden sollte.
Das Versicherungsbüro der ARAG berät
Vereine dazu gerne, auch hinsichtlich der
Notwendigkeit zusätzlicher Versicherun-
gen. ■
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STARTPAKET
In den Vorstand, fertig, los!
Foto: SBR
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 02.2024
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