Sport-RLP-02-24

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IST MEIN VEREIN GUT VERSICHERT?

SBR gibt Überblick im Startpaket für Vereinsvorstände

it der Mitgliedschaft

im Sportbund Rhein-

land genießt ein

Verein automatisch

Versicherungsschutz

im Rahmen des Sportversicherungsver-

trages.

Der Sportbund Rheinland hat mit der

ARAG Sportversicherung für seine

Mitgliedsvereine einen Rahmenversi-

cherungsvertrag abgeschlossen, der

die wichtigsten Versicherungsrisiken

abdeckt. Der Sportversicherungsvertrag

beinhaltet eine Unfallversicherung, eine

Haftpflichtversicherung, eine D&O Ver-

sicherung, eine Vermögensschadenshaft-

pflichtversicherung, eine Rechtsschutz-

versicherung für bestimmte Fälle und eine

Vertrauensschadensversicherung. Die

Mitgliedsvereine des Sportbundes Rhein-

land zahlen mit der Beitragsrechnung an

den Sportbund Rheinland die Versiche-

rungsbeiträge für die ARAG Sportversi-

cherung. Die Pro-Kopf Beiträge liegen

derzeit bei einem erwachsenen Mitglied

bei 2,19 Euro, bei einem jugendlichen Mit-

glied von 15 bis 18 Jahren bei 1,95 Euro und

bei Kindern bei 0,46 Euro im Jahr.

Ob dieser Versicherungsschutz für den

einzelnen Mitgliedsverein ausreichend

ist oder weitere Versicherungen sinnvoll

sind, ist immer für jeden Verein individuell

zu prüfen. Der Sportversicherungsver-

trag deckt die wichtigsten Risiken ab, die

jeden Verein betreffen. Zusätzlich kann

es natürlich besondere Risiken geben,

die Vereine individuell versichern müs-

sen. Besonders trifft dies auf Vereine zu,

die eigene Immobilien und Sportanlagen

besitzen bzw. gepachtet haben. Zutreffen

kann die Notwendigkeit zusätzlicher Ver-

sicherungen auch auf Vereine, die hoch-

wertige Sportgeräte, z.B. Flugzeuge oder

Boote in Ihrem Besitz haben. In diesem

Fall muss der Verein individuell für einen

ausreichenden Versicherungsschutz bei-

spielsweise über eine Gebäudeversiche-

rung oder Inventarversicherung sorgen.

Sinnvoll kann unter Umständen auch der

Abschluss einer KfZ-Zusatzversicherung

sein, wenn beispielsweise Vereinsmitglie-

der ihre privaten Autos für Fahrten zu Aus-

wärtsspielen in erheblichem Umfang zur

Verfügung stellen. Vereine für deren Vor-

stände erhöhte Haftungsrisiken bestehen,

weil sie beispielsweise steuerpflichtig

sind oder in erheblichem Umfang Arbeit-

nehmer beschäftigen, sollten überprüfen,

ob die Versicherungssumme aus der im

Sportversicherungsvertrag enthaltenen

D&O Versicherung und Vermögensscha-

denshaftpflicht ausreichend ist oder

gegebenenfalls fakultativ aufgestockt

werden sollte.

Das Versicherungsbüro der ARAG berät

Vereine dazu gerne, auch hinsichtlich der

Notwendigkeit zusätzlicher Versicherun-

gen. ■

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scannen

und mehr dazu

erfahren.

STARTPAKET

In den Vorstand, fertig, los!

Foto: SBR

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 02.2024

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